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Saft
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Da weiß man, was drin ist. Nur was zu 100 Prozent aus Fruchtsaft und Fruchtfleisch von Gemüse und Obst hergestellt wurde, darf per Gesetz auch wirklich das Prädikat Saft tragen. Qualität ist bei Säften also per Verordnung vorausgesetzt. Dabei muss es sich jedoch nicht ausschließlich um den Saft einer einzigen Fruchtsorte handeln, denn gerade bei Fruchtsäften sind spannende Mischungen möglich. Zumal Säure- und Zuckergehalt der unterschiedlichen Obst- und Gemüsesorten stark variieren, sind der Kreation neuer, hervorragender Geschmacksrichtungen in Mischsäften keine Grenzen gesetzt.